E-Rechnungspflicht 2027: Wer ab Januar E-Rechnungen ausstellen muss
Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen E-Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen, wenn ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag. Alle übrigen folgen ab 01.01.2028; empfangen können müssen alle Unternehmen schon seit 01.01.2025.
| Empfangen | Pflicht für alle Unternehmen seit 01.01.2025 |
|---|---|
| Ausstellen, Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € | Pflicht ab 01.01.2027 |
| Ausstellen, alle übrigen Unternehmen | Pflicht ab 01.01.2028 |
| Kleinunternehmer | nur empfangen, Ausstellen keine Pflicht |
| Ausnahmen | Rechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise |
| Zulässige Formate | XRechnung; ZUGFeRD ab Version 2.0.1 außer den Profilen MINIMUM und BASIC WL |
| Rechtsgrundlage | § 14 UStG, Übergangsregel in § 27 Abs. 38 UStG |
Bin ich betroffen?
Stand: Oktober 2026.
- Als Kleinunternehmer müssen Sie E-Rechnungen nur empfangen, nicht ausstellen.
- Lag Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, stellen Sie ab 01.01.2027 E-Rechnungen aus.
- Alle übrigen Unternehmen stellen ab 01.01.2028 E-Rechnungen aus.
- Rechnungen bis 250 € brutto sind ausgenommen.
Quelle: Fragen und Antworten des BMF zur E-Rechnung, Fragen 4, 11 und 12.
Was Sie bis dahin brauchen
Für den Empfang genügt laut BMF ein E-Mail-Postfach. Bis Ihre eigene Ausstellungspflicht beginnt, bleiben Papierrechnungen zulässig. Ein reines PDF per E-Mail geht nur mit Zustimmung des Empfängers.
XRechnung und ZUGFeRD
Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten Format nach EN 16931. Ein PDF ohne eingebettete Rechnungsdaten ist keine E-Rechnung.
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei in der Syntax UBL oder CII. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten.
E-Rechnung erstellen
invowerk erstellt im Formular ein ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung und prüft jede Datei vor dem Download. Empfangene E-Rechnungen prüfen Sie kostenlos im Prüf-Tool.
Bis Januar 2027 erinnert invowerk Sie auf Wunsch per E-Mail an die Pflicht: Erinnerung per E-Mail