E-Rechnungspflicht 2027: Wer ab Januar E-Rechnungen ausstellen muss

Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen E-Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen, wenn ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag. Alle übrigen folgen ab 01.01.2028; empfangen können müssen alle Unternehmen schon seit 01.01.2025.

Empfangen Pflicht für alle Unternehmen seit 01.01.2025
Ausstellen, Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € Pflicht ab 01.01.2027
Ausstellen, alle übrigen Unternehmen Pflicht ab 01.01.2028
Kleinunternehmer nur empfangen, Ausstellen keine Pflicht
Ausnahmen Rechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise
Zulässige Formate XRechnung; ZUGFeRD ab Version 2.0.1 außer den Profilen MINIMUM und BASIC WL
Rechtsgrundlage § 14 UStG, Übergangsregel in § 27 Abs. 38 UStG

Bin ich betroffen?

Stand: Oktober 2026.

  • Als Kleinunternehmer müssen Sie E-Rechnungen nur empfangen, nicht ausstellen.
  • Lag Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, stellen Sie ab 01.01.2027 E-Rechnungen aus.
  • Alle übrigen Unternehmen stellen ab 01.01.2028 E-Rechnungen aus.
  • Rechnungen bis 250 € brutto sind ausgenommen.

Quelle: Fragen und Antworten des BMF zur E-Rechnung, Fragen 4, 11 und 12.

Was Sie bis dahin brauchen

Für den Empfang genügt laut BMF ein E-Mail-Postfach. Bis Ihre eigene Ausstellungspflicht beginnt, bleiben Papierrechnungen zulässig. Ein reines PDF per E-Mail geht nur mit Zustimmung des Empfängers.

XRechnung und ZUGFeRD

Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten Format nach EN 16931. Ein PDF ohne eingebettete Rechnungsdaten ist keine E-Rechnung.

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei in der Syntax UBL oder CII. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten.

E-Rechnung erstellen

invowerk erstellt im Formular ein ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung und prüft jede Datei vor dem Download. Empfangene E-Rechnungen prüfen Sie kostenlos im Prüf-Tool.

E-Rechnung erstellen

Bis Januar 2027 erinnert invowerk Sie auf Wunsch per E-Mail an die Pflicht: Erinnerung per E-Mail