Leitweg-ID
Die Leitweg-ID adressiert eine E-Rechnung an eine bestimmte Behörde. Sie steht in der Käuferreferenz (BT-10) und ist in Rechnungen an den Bund Pflicht (§ 5 ERechV).
Leitweg-ID prüfen
Aufbau
Die Leitweg-ID hat 5 bis 46 Zeichen in drei Teilen, getrennt durch Bindestriche:
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Grobadressierung | 2 bis 12 Ziffern, Pflicht |
| Feinadressierung | bis zu 30 Buchstaben oder Ziffern, optional |
| Prüfziffer | 2 Ziffern, Pflicht |
Die ersten zwei Ziffern nennen das Bundesland (01 bis 16) oder den Bund (99). Die Prüfziffer wird wie bei der IBAN nach ISO/IEC 7064 berechnet (Modulo 97-10). Quelle: Formatspezifikation 2.0.2 der KoSIT.
Beispiel
Die Formatspezifikation rechnet die Prüfziffer an der Leitweg-ID 04011000-1234512345-06 vor. Die Grobadressierung 04011000 beginnt mit der Kennzahl von Bremen. Darauf folgen die Feinadressierung 1234512345 und die Prüfziffer 06.
Leitweg-ID ermitteln
Die Leitweg-ID nennt Ihnen der öffentliche Auftraggeber, in der Regel im Auftrag. Fehlt sie, fragen Sie beim Rechnungsempfänger nach. Übernehmen Sie sie unverändert, denn schon ein Zahlendreher macht die Prüfziffer ungültig.
Leitweg-ID beantragen
Unternehmen beantragen keine Leitweg-ID. Bund und Länder vergeben sie in eigener Zuständigkeit an ihre Verwaltungseinheiten. Zwischen Unternehmen braucht es keine Leitweg-ID.
Mehr zu Rechnungen an Behörden steht unter XRechnung. Eine falsche Leitweg-ID in einer Rechnung meldet invowerk als Hinweis (IW-LEITWEG).