Für Steuerbüros und Buchhaltungsbüros
invowerk prüft die E-Rechnungen Ihrer Mandanten auf Format und Geschäftsregeln. Jede Prüfung liefert einen Prüfbericht zum Aufbewahren.
Was die BStBK empfiehlt
Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt, im Mandat zu regeln, wer die technische Prüfung übernimmt (FAQ E-Rechnung, Stand 3. März 2026, Nr. 3.1). Als Beispiel nennt sie den KoSIT-Validator, das Prüfprogramm der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
Bei kaufmännischer Sorgfalt darf sich ein Unternehmer auf das technische Ergebnis einer geeigneten Validierungsanwendung verlassen. Den Validierungsbericht aufzubewahren, bietet sich laut BStBK an (Nr. 3.3).
Was invowerk prüft
- XRechnung mit dem KoSIT-Validator.
- ZUGFeRD und Factur-X nach den Prüfregeln der FeRD, dazu das PDF auf PDF/A.
- Zu jeder Meldung eine Erklärung und einen Text für den Rechnungssteller.
invowerk prüft das technische Format, nicht Leistung, Beträge oder Steuersatz. Keine Steuerberatung.
Stapelprüfung
Viele Rechnungen prüfen Sie auf einmal, als ZIP oder mehrere Dateien. Die Stapelprüfung ist in den Tarifen Essential und Scale enthalten (Preise).
Der Prüfbericht als Nachweis
Der Prüfbericht hält Prüfsumme (SHA-256), Zeitpunkt, Regelwerke und Ergebnis fest, als PDF oder JSON. Bewahren Sie ihn zusammen mit der Rechnung auf.
Daten
Rechnungen werden im Arbeitsspeicher geprüft und nicht gespeichert. Die Server stehen in Deutschland. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) und die Vereinbarung nach § 62a StBerG schließen Sie online ab.
Partnerprogramm für Kanzleien
Ihre Kanzlei erhält einen eigenen Code. Ihre Mandanten nutzen damit den ersten Monat kostenlos. Für je 3 zahlende Mandanten erhält Ihre Kanzlei einen Monat Essential.
Ein Mandant zählt, sobald er nach dem kostenlosen Monat eine Monatsrechnung bezahlt hat. Berufsrechtliche Fragen zur Annahme des Vorteils klärt Ihre Kanzlei selbst.
Code und Fragen: contact@invowerk.dev