Was prüft ein E-Rechnungs-Validator?

Ein Prüf-Tool für E-Rechnungen prüft das Format und die Geschäftsregeln einer Rechnung. Ob Leistung, Beträge und Steuersatz zum Geschäftsvorfall passen, kann es nicht beurteilen.

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Formatfehler (BMF, Rn. 6a) Die Datei entspricht „nicht den zulässigen Syntaxen bzw. deren technischen Vorgaben“ und ist dann „eine sonstige Rechnung“.
Geschäftsregelfehler (BMF, Rn. 6b) Die Datei verstößt „gegen die für dieses E-Rechnungsformat gültigen Geschäftsregeln“, z. B. fehlt die Käuferreferenz (BT-10) oder der Steuerbetrag passt nicht zum Steuersatz.
Inhaltsfehler (BMF, Rn. 35a) Verstoß gegen die Pflichtangaben nach §§ 14 Abs. 4 und 14a UStG; auch möglich, wenn die Prüfung keinen Fehler findet.

Was ein Prüf-Tool davon erkennt

Formatfehler erkennt ein Prüf-Tool: Die XML-Datei ist nicht lesbar, verletzt die Struktur ihres Formats oder fehlt im PDF. Geschäftsregelfehler erkennt es mit den Prüfregeln des Formats, bei XRechnung etwa den Regeln der EN 16931 und den deutschen Regeln (BR-DE-*).

Inhaltsfehler erkennt es nur, wenn sie zugleich eine Geschäftsregel verletzen. Als Beispiel für einen Inhaltsfehler ohne Regelverstoß nennt das BMF die „Angabe eines fehlerhaften Steuersatzes“. Geschäftsregelfehler zu anderen Inhalten, etwa eine fehlende Käuferreferenz, sind nach Rn. 35a „umsatzsteuerlich unbeachtlich“.

Vier Ergebnisse im Prüfbericht

Ergebnis Wann Grundlage
E-Rechnung Format und Geschäftsregeln ohne Fehler Rn. 6a, 6b
E-Rechnung mit Fehlern Geschäftsregeln verletzt, Fehler im PDF oder veraltete Spezifikationskennung Rn. 6b, 35a
Keine E-Rechnung Formatfehler oder ZUGFeRD-Profil MINIMUM bzw. BASIC WL Rn. 6a; UStAE 14.1 Abs. 14 Satz 4
Nicht prüfbar Datei aus Sicherheitsgründen abgelehnt, etwa ein verschlüsseltes oder zu großes PDF Einordnung von invowerk

Eine veraltete XRechnung-Version zählt als „E-Rechnung mit Fehlern“: Das BMF knüpft an die EN 16931 an, nicht an eine Version der XRechnung.

Das PDF bei ZUGFeRD und Factur-X

Bei ZUGFeRD und Factur-X prüft invowerk zusätzlich das PDF nach den Regeln von ZUGFeRD 2.5.2: PDF/A-3 oder PDF/A-4f, die Beschreibung der eingebetteten Rechnung in den PDF-Metadaten und den Namen der eingebetteten XML-Datei. Für Rechnungen zwischen deutschen Parteien gelten dabei eigene Regeln (Erläuterung).

Zusätzliche Hinweise von invowerk

Neben dem Ergebnis zeigt invowerk Hinweise: eigene Prüfungen, die keine Prüfregel des Formats abdeckt. Dazu zählen die Prüfziffern von IBAN, Leitweg-ID und USt-IdNr., nachgerechnete Beträge und Datumsangaben. Bei einem PDF gleicht invowerk außerdem Betrag, Rechnungsnummer und IBAN mit den Rechnungsdaten ab. Hinweise ändern das Ergebnis nicht.

Grenzen jeder Prüfung

Das BMF schreibt in Rn. 35a: „Eine Validierung der E-Rechnung ersetzt nicht die dem Empfänger obliegende Pflicht zur Überprüfung der Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit“. Auf das technische Ergebnis einer „geeigneten Validierungsanwendung“ darf sich ein Unternehmer bei Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns verlassen. „Zum Nachweis bietet es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren.“ Den Prüfbericht von invowerk speichern Sie als JSON oder drucken ihn als PDF.

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