Kein Leistungsdatum oder Leistungszeitraum angegeben (IW-LEISTUNGSDATUM)
- Standard: invowerk
- Schweregrad: Warnung
- Betroffene Felder: BT-72, BT-73, BT-74, BT-134, BT-135
Dies ist ein Hinweis von invowerk, keine Prüfregel.
Bedeutung
Die Rechnung eines deutschen Rechnungsstellers nennt keinen Leistungszeitpunkt (BT-72, BG-14, BG-26), obwohl das UStG ihn als Rechnungsangabe aufführt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Ausgenommen sind Anzahlungen und Rechnungen bis 250 €. Der Hinweis ändert das Prüfergebnis nicht.
Mögliche Ursachen
- Die Software schreibt das Leistungsdatum nur in das PDF, nicht in die XML-Datei.
- Das Leistungsdatum steht nur als Freitext in einer Bemerkung (BT-22).
- Nur einige Positionen haben einen Leistungszeitraum, nicht alle (BG-26).
So beheben Sie es
- Tragen Sie in Ihrer Rechnungssoftware das Liefer- oder Leistungsdatum ein; der Kalendermonat genügt (UStAE 14.5 Abs. 16).
- Setzen Sie BT-72, einen Abrechnungszeitraum (BG-14) oder auf jeder Position einen Zeitraum (BG-26), wie ZUGFeRD-Regel BR-FX-DE-04 erwartet.