Kein Leistungsdatum oder Leistungszeitraum angegeben (IW-LEISTUNGSDATUM)

Dies ist ein Hinweis von invowerk, keine Prüfregel.

Bedeutung

Die Rechnung eines deutschen Rechnungsstellers nennt keinen Leistungszeitpunkt (BT-72, BG-14, BG-26), obwohl das UStG ihn als Rechnungsangabe aufführt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Ausgenommen sind Anzahlungen und Rechnungen bis 250 €. Der Hinweis ändert das Prüfergebnis nicht.

Mögliche Ursachen

So beheben Sie es

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