E-Rechnungspflicht in Spanien: Zeitplan nach RD 238/2026
Spanien hat die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen beschlossen, sie beginnt aber erst nach einer Ministerialverordnung. Laut deren Entwurf starten große Unternehmen im Oktober 2027, alle übrigen im Oktober 2028.
| Rechtsgrundlage | Gesetz 18/2022 („Crea y Crece“) und Real Decreto 238/2026 vom 25.03.2026 |
|---|---|
| Start, Umsatz über 8 Mio. € | 12 Monate nach Inkrafttreten der Ministerialverordnung |
| Start, alle übrigen Unternehmen und Selbstständigen | 24 Monate nach Inkrafttreten der Ministerialverordnung |
| Ministerialverordnung | Entwurf vom 16.04.2026 sieht das Inkrafttreten am 01.10.2026 vor |
| Formate | UBL, CII, EDIFACT oder Facturae, jeweils nach EN 16931 |
Stand: September 2026.
Bis die endgültige Verordnung veröffentlicht ist, sind die Termine vorläufig. Zusätzlich müssen Rechnungsempfänger den Status einer Rechnung melden, etwa Annahme, Ablehnung und Zahlung.
Was invowerk hier leistet
invowerk prüft UBL- und CII-Rechnungen nach den Regeln von EN 16931. Die Formate Facturae und EDIFACT prüft invowerk nicht.