E-Rechnungspflicht in der EU: ViDA und EN 16931
Ab 01.07.2030 müssen Unternehmen grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU per E-Rechnung abrechnen und digital melden. Das regelt das EU-Paket ViDA (VAT in the Digital Age), Grundlage ist die Norm EN 16931.
| ViDA beschlossen | 11.03.2025, in Kraft seit 14.04.2025 |
|---|---|
| Nationale E-Rechnungspflicht | Mitgliedstaaten dürfen sie seit Inkrafttreten ohne Ausnahmegenehmigung der EU einführen |
| E-Rechnung und Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze | ab Juli 2030 |
| Angleichung bestehender nationaler Meldesysteme | bis 01.01.2035 |
| Standard | EN 16931 |
Stand: September 2026.
Für Umsätze im Inland entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst, ob und ab wann eine E-Rechnungspflicht gilt. Die Länderseiten in dieser Übersicht zeigen den jeweiligen Stand.
Was EN 16931 festlegt
Die Norm legt fest, welche Angaben eine E-Rechnung enthält und was sie bedeuten. Als Dateiformat dienen zwei XML-Syntaxen: UBL und CII. XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X und Peppol BIS bauen darauf auf. Nationale Formate wie FatturaPA (Italien) oder FA(3) (Polen) folgen eigenen Schemata.
Formate vergleichen
Welche Formate es gibt und worin sie sich unterscheiden, zeigt der Formatvergleich.