E-Rechnungspflicht in der EU: ViDA und EN 16931

Ab 01.07.2030 müssen Unternehmen grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU per E-Rechnung abrechnen und digital melden. Das regelt das EU-Paket ViDA (VAT in the Digital Age), Grundlage ist die Norm EN 16931.

ViDA beschlossen 11.03.2025, in Kraft seit 14.04.2025
Nationale E-Rechnungspflicht Mitgliedstaaten dürfen sie seit Inkrafttreten ohne Ausnahmegenehmigung der EU einführen
E-Rechnung und Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ab Juli 2030
Angleichung bestehender nationaler Meldesysteme bis 01.01.2035
Standard EN 16931

Stand: September 2026.

Für Umsätze im Inland entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst, ob und ab wann eine E-Rechnungspflicht gilt. Die Länderseiten in dieser Übersicht zeigen den jeweiligen Stand.

Was EN 16931 festlegt

Die Norm legt fest, welche Angaben eine E-Rechnung enthält und was sie bedeuten. Als Dateiformat dienen zwei XML-Syntaxen: UBL und CII. XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X und Peppol BIS bauen darauf auf. Nationale Formate wie FatturaPA (Italien) oder FA(3) (Polen) folgen eigenen Schemata.

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