Weder Steuernummer noch USt-IdNr. angegeben (IW-STEUERNUMMER)
- Standard: invowerk
- Schweregrad: Info
- Betroffene Felder: BT-31, BT-32, BT-63
Dies ist ein Hinweis von invowerk, keine Prüfregel.
Bedeutung
Die Rechnung eines deutschen Rechnungsstellers nennt weder USt-IdNr. noch Steuernummer (BT-31, BT-32, BT-63). Das UStG führt sie als Rechnungsangabe auf (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2). Ausgenommen sind Rechnungen bis 250 €. Der Hinweis ändert das Prüfergebnis nicht.
Mögliche Ursachen
- Alle Positionen sind „nicht steuerbar“ (Kategorie O); nur dort verlangen die Prüfregeln keine der Angaben.
- Die Steuernummer fehlt in den Stammdaten der Rechnungssoftware.
- Die Steuernummer steht nur im PDF oder in einer Bemerkung.
So beheben Sie es
- Soll die Rechnung eine Steuernummer tragen, hinterlegen Sie diese in den Stammdaten Ihrer Rechnungssoftware.
- Bei Kategorie O ist nur die Steuernummer möglich (BT-32); USt-IdNr. sind dort unzulässig (BR-O-02).