Weder Steuernummer noch USt-IdNr. angegeben (IW-STEUERNUMMER)

Dies ist ein Hinweis von invowerk, keine Prüfregel.

Bedeutung

Die Rechnung eines deutschen Rechnungsstellers nennt weder USt-IdNr. noch Steuernummer (BT-31, BT-32, BT-63). Das UStG führt sie als Rechnungsangabe auf (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2). Ausgenommen sind Rechnungen bis 250 €. Der Hinweis ändert das Prüfergebnis nicht.

Mögliche Ursachen

So beheben Sie es

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