E-Rechnungspflicht in Rumaenien: RO e-Factura seit 2024

Rumaeniens verpflichtende B2B-E-Rechnung ueber RO e-Factura seit Januar 2024 (Clearing ueber SPV). Format RO_CIUS auf Basis von EN 16931 (UBL 2.1 oder CII).

Verpflichtende B2B-E-Rechnung seit 1. Januar 2024 (Gesetz 296/2023)
B2C-E-Rechnung seit Januar 2025
Modell Zentrales Clearing ueber die SPV-Plattform der ANAF
Format RO_CIUS (EN 16931; UBL 2.1 oder CII)

Rumänien hat die verpflichtende B2B-E-Rechnung zum 1. Januar 2024 eingeführt (Gesetz 296/2023) und arbeitet — wie Italien — im Clearing-Modell über die staatliche Plattform RO e-Factura.

Clearing ueber RO e-Factura / SPV

Rechnungen laufen über das SPV (Spatiul Privat Virtual) der Finanzverwaltung ANAF, die eine strukturelle, syntaktische und semantische Prüfung vornimmt und die validierte Rechnung mit einer Signatur des Finanzministeriums versieht. Die Einreichung muss innerhalb weniger Kalendertage nach Rechnungsausstellung erfolgen. Seit Januar 2025 gilt zusätzlich ein B2C-Mandat.

Format RO_CIUS

Rechnungen müssen dem RO_CIUS entsprechen — der nationalen, EN-16931-konformen Ausprägung, wahlweise in der UBL-2.1- oder der CII-Syntax. Damit ist Rumänien voll an das europäische Datenmodell angebunden; bis 2035 folgt die Angleichung an die ViDA-Vorgaben.

Wie invowerk hilft

invowerk prüft RO_CIUS-nahe UBL- oder CII-Rechnungen gegen EN 16931 und erklärt jeden BR-Fehlercode in Klartext (siehe /codes). Der Versand läuft verpflichtend über RO e-Factura; die vorgelagerte Format- und Feldprüfung sowie die UBL/CII-Konvertierung übernimmt die API.