E-Rechnungspflicht in Polen: KSeF ab 2026
Polens verpflichtende B2B-E-Rechnung ueber das zentrale System KSeF: grosse Steuerzahler ab Februar 2026, uebrige ab April 2026. Clearing-Modell, strukturiertes XML.
| Grosse Steuerzahler (Umsatz 2024 > 200 Mio. PLN) | ab 1. Februar 2026 |
|---|---|
| Uebrige umsatzsteuerpflichtige Unternehmen | ab 1. April 2026 |
| Kleinstunternehmer (Monatsumsatz <= 10.000 PLN) | ab 1. Januar 2027 |
| Modell | Zentrales Clearing ueber KSeF (strukturiertes XML) |
Polen führt die verpflichtende B2B-E-Rechnung über das nationale System KSeF (Krajowy System e-Faktur) ein — ein zentrales Clearing-Modell, über das sowohl B2B- als auch B2G-Rechnungen laufen.
Zeitplan
Der Start ist nach Umsatz gestaffelt: große Steuerzahler mit einem Umsatz 2024 über 200 Mio. PLN ab 1. Februar 2026, alle übrigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ab 1. April 2026, Kleinstunternehmer mit einem Monatsumsatz bis 10.000 PLN ab 1. Januar 2027. Alle B2B-Rechnungen müssen als strukturiertes XML durch KSeF validiert werden, bevor sie rechtswirksam sind.
Format und Modell
KSeF nutzt ein nationales strukturiertes XML-Schema (FA(3)) und arbeitet wie das italienische SdI als Clearing-Plattform: Die Steuerverwaltung ist in den Rechnungsfluss eingebunden. Bis 2035 muss Polen sein System an die ViDA-Vorgaben und EN 16931 angleichen.
Wie invowerk hilft
invowerk prüft die EN-16931-Felder einer Rechnung und erklärt Fehlercodes in Klartext (siehe /codes). Der Versand läuft in Polen verpflichtend über KSeF; die vorgelagerte Format- und Feldprüfung sowie die UBL/CII-Konvertierung deckt die API ab.