E-Rechnungspflicht in Oesterreich: B2G und Ausblick B2B
Oesterreich: verpflichtende B2G-E-Rechnung an den Bund seit 2014 (ebInterface, Peppol). Noch kein B2B-Mandat; ViDA-konforme B2B-Regeln werden erwartet.
| B2G-E-Rechnung an den Bund | verpflichtend seit 2014 |
|---|---|
| B2B-E-Rechnung | derzeit kein Mandat (nur B2G verpflichtend) |
| Zulaessige B2G-Formate | ebInterface (nationaler Standard) und Peppol BIS |
| B2G-Plattform | e-Rechnung.gv.at (Bundesrechenzentrum) |
Österreich gehört bei der B2G-E-Rechnung zu den EU-Vorreitern, hat aber (Stand 2026) noch kein verpflichtendes B2B-Mandat. Diese Seite ist daher bewusst auf den gesicherten Stand beschränkt.
B2G verpflichtend, B2B freiwillig
Die E-Rechnung an den Bund ist seit 2014 verpflichtend; Rechnungen werden über die Plattform e-Rechnung.gv.at des Bundesrechenzentrums eingereicht. Zulässig sind das nationale Format ebInterface (gepflegt von der Wirtschaftskammer Österreich) sowie Peppol BIS. Im B2B-Bereich ist die E-Rechnung derzeit freiwillig.
Ausblick B2B
Mit ViDA müssen alle Mitgliedstaaten bis 2035 EN-16931-konforme Systeme betreiben und grenzüberschreitende B2B-Umsätze digital melden. Für Österreich wird — analog zu Belgien und den Niederlanden — ein Peppol-basierter Ansatz erwartet; ein konkreter Zeitplan lag zum Redaktionsschluss noch nicht verbindlich vor. Diese Seite wird aktualisiert, sobald ein offizieller Entwurf vorliegt.
Wie invowerk hilft
Schon heute lassen sich ebInterface-nahe bzw. Peppol-BIS-Rechnungen gegen EN 16931 prüfen: invowerk validiert UBL- und CII-Rechnungen, erklärt Fehlercodes in Klartext (siehe /codes) und konvertiert zwischen den Syntaxen — nützlich für den grenzüberschreitenden Austausch mit Deutschland und Italien.