E-Rechnungspflicht in Italien: SdI und FatturaPA
In Italien sind E-Rechnungen an Unternehmen und an Verbraucher seit 01.01.2019 Pflicht. Jede Rechnung läuft als FatturaPA-Datei über die staatliche Plattform SdI.
| Pflicht für B2B und B2C | seit 2019 (Haushaltsgesetz 2018, Gesetz Nr. 205/2017) |
|---|---|
| Plattform | Sistema di Interscambio (SdI) der Agenzia delle Entrate |
| Format | FatturaPA (nationales XML-Format) |
Stand: September 2026.
Das SdI prüft jede Rechnung, bevor es sie dem Empfänger zustellt.
Was invowerk hier leistet
Das Format FatturaPA prüft invowerk nicht. Für Rechnungen in Italien ist die Prüfung durch das SdI maßgeblich. invowerk prüft Formate nach EN 16931, also XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X und Peppol BIS.