E-Rechnungspflicht in Frankreich: Zeitplan 2026 und 2027
Die franzoesische B2B-E-Rechnungsreform: Empfang fuer alle ab September 2026, Ausstellung fuer grosse und mittlere Unternehmen 2026, KMU 2027. Formate Factur-X, UBL, CII.
| Empfangspflicht (alle Unternehmen) | ab 1. September 2026 |
|---|---|
| Ausstellungspflicht (grosse und mittlere Unternehmen / ETI) | ab 1. September 2026 |
| Ausstellungspflicht (KMU und Kleinstunternehmen) | ab 1. September 2027 |
| Zulaessige Formate | Factur-X (hybrid), UBL, CII — alle EN 16931 |
Frankreich verpflichtet seine Unternehmen stufenweise zur strukturierten B2B-E-Rechnung. Die von der DGFiP (Finanzverwaltung) gesteuerte Reform trennt zwei Pflichten: die Empfangs- und die Ausstellungspflicht.
Zeitplan
Ab 1. September 2026 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; gleichzeitig beginnt die Ausstellungspflicht für große Unternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI). Ab 1. September 2027 wird die Ausstellungspflicht auf KMU und Kleinstunternehmen ausgeweitet. Der Austausch läuft über zugelassene Plattformen (Plateformes de Dématérialisation Partenaires).
Formate: Factur-X, UBL, CII
Die DGFiP erkennt drei Formate an, alle EN-16931-konform: Factur-X, ein hybrides PDF/XML-Format (technisch identisch mit dem deutschen ZUGFeRD ab 2.0.1), sowie die reinen XML-Syntaxen UBL und CII. Factur-X wird von der FNFE-MPE gemeinsam mit dem deutschen FeRD-Verband gepflegt.
Wie invowerk hilft
invowerk prüft Factur-X-, UBL- und CII-Rechnungen gegen EN 16931 und erklärt jeden BR-Fehlercode in Klartext (siehe /codes). Da Factur-X und ZUGFeRD dieselbe CII-XML einbetten, deckt dieselbe API deutsche und französische Ausgangsrechnungen ab und konvertiert bei Bedarf zwischen UBL und CII.